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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für elterntalk-bw.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
  • Die Webseite ist ohne Maus nicht uneingeschränkt nutzbar
  • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen

Unverhältnismäßige Belastung

  • Die auf der Website hinterlegten PDF-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei.
  • Fehlende Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.04.2024 erstellt. 

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV-Selbstbewertung bitvtest.de erstellt. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.04.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website elterntalk-bw.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. 

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist: 

Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg
Projekt Elterntalk Baden-Württemberg
Jahnstr. 12 
70597 Stuttgart 

Telefon: 0711 23737-0
Fax: 0711 23737-30 
E-Mail: info@elterntalk-bw.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.